Verlust- und Gewinnkonto

Verlust- und Gewinnkonto
Gewinn- und Verlustkonto; Sammelkonto der doppelten Buchführung, auf dem die Aufwendungen und Erträge der  Erfolgskonten gebucht werden. Wie das Privatkonto ein Unterkonto des Kapitalkontos des/der Unternehmer(s). Der sich ergebende Gesamterfolg wird entweder an das Kapitalkonto abgegeben oder direkt an das Schlussbilanzkonto, um den Erfolg in der Bilanz gesondert auszuweisen.
- V.- u.G. im Gegensatz zu „Gewinn- und Verlustkonto“ oft deshalb genannt, weil Verluste (Aufwendungen) auf der linken Seite und Gewinne (Erträge) auf der rechten Seite des Kontos entstehen.
- Die Posten des V.- u.G. sind inhaltsgleich mit der  Gewinn- und Verlustrechnung.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Gewinn- und Verlustkonto — ⇡ Verlust und Gewinnkonto …   Lexikon der Economics

  • Bruttorechnung — 1. I.w.S.: In der Erfolgsrechnung werden die einzelnen Aufwendungen und Erträge unsaldiert ausgewiesen (Bruttoprinzip). Das Saldierungsverbot ist ausdrücklich im Handelsrecht (§ 246 II HGB) kodifiziert (⇡ Verrechnungsverbot). 2. I.e.S.:… …   Lexikon der Economics

  • Nettorechnung — 1. I.w.S.: Die Erfolgsrechnung, in der Aufwendungen und Erträge mehr oder weniger stark saldiert werden (Nettoprinzip); die handelsrechtliche Gewinn und Verlustrechnung ist eine ⇡ Bruttorechnung (§§ 246 II, 275 HGB). Kleine und mittelgroße… …   Lexikon der Economics

  • Kotieren — (franz. coter), in der Börsensprache soviel wie notieren. Meistens bezeichnet man mit Kotierung die Zulassung eines Wertpapiers zur amtlichen Notierung an der Börse. In Österreich entscheidet das Finanzministerium nach Anhörung der Börsenleitung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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